Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Vertragsabschluss

  1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Spätestens durch die Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden, selbst wenn er zu seinen Einkaufsbedingungen bestellt hatte.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet werden wir nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
  3. Von unserer Auftragsbestätigung abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn von uns schriftlich anerkannt.

2. Preise

  1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne jeglichen Skontoabzug und sonstige Nachlässe, zuzüglich Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen jeglicher Art (z. B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet. Werden Zölle, Steuern und sonstige Abgaben geändert oder neu eingeführt, so verändert sich der Kaufpreis mit sofortiger Wirkung entsprechend, auch wenn ein fester Preis vereinbart worden ist.
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  3. Bei Kleinaufträgen beträgt der Mindestrechnungsbetrag € 100,00.

3. Lieferzeiten

  1. Lieferzeiten gelten nur annähernd.
  2. Erfüllt der Besteller Mitwirkungspflichten nicht oder werden wir an der Lieferung durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Störungen im Betriebsablauf oder beim Versand bei uns oder unserem Vor- und Unterlieferanten oder Transportunternehmen oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Gleiches gilt für entsprechende Behinderungen des Bestellers hinsichtlich seiner Abnahmepflicht. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb angemessener Verlängerung der Lieferzeit oder ist die Lieferung unmöglich, so hat der Besteller ausschließlich ein Rücktrittsrecht.
  3. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie auf Ersatz eines Verzögerungsschadens sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

4. Abnahme

  1. Ist eine Abnahme nach besonderen Bedingungen vereinbart, so hat der Besteller diese auf eigene Kosten durchzuführen.
  2. Erfolgen bei der Abnahme keine Beanstandungen oder unterlässt der Besteller die Abnahme, so gelten die Waren mit Verlassen beim Verkäufer als vertragsgemäß geliefert.

5. Gefahrübergang

    Jede Gefahr geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens wenn die Ware den Lieferer verlässt, auf den Besteller über, auch bei Lieferung durch Spediteur, Versandunternehmen oder uns selbst.

6. Gewährleistung und Haftung

  1. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, jedenfalls vor dem Einbau, der Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung, unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
  2. Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:

    ba. Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung oder durch Gutschrift auf, wobei wir in jedem Fall über die beanstandete Ware nach unserem Ermessen frei verfügen können. Ein Recht des Abnehmers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises besteht nur, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können oder fehlgeschlagen sind. Bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung jedoch auf den Schaden begrenzt ist, vor dessen Eintritt unsere Zusicherung den Abnehmer schützen sollte. Weitergehende Ansprüche sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.

    bb. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand oder zum Verwendungszweck (z.B Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine vereinbarten Beschaffenheiten dar; sie sind nur Richtwerte. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet sind und, im Falle des Kaufs nach Muster, Eigenschaften des freigegebenen Musters sind. Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Ansprüche des Abnehmers. Handelsübliche Abweichungen (z. B. in Qualität, Farbe, Stärke, Gewicht, Ausrüstung oder Musterung) bleiben vorbehalten, soweit nicht anders vereinbart ist.

    bc. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.

    bd. Ein von uns nicht zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen - unsachgemäße Behandlung durch den Besteller oder durch Dritte (z. B. falsche oder zu lange Lagerung, nicht fachgerechter Einsatz oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung) - Fehlerhaftigkeit der Verwendungsstelle - Verwendung unsachgemäßer Fremdmittel

  3. Unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkungen in diesen Bedingungen haften wir für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB) nur, soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den nach dem Verwendungszweck vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden. Dabei können wir verlangen, dass nach Treu und Glauben auch Art, Umfang und Dauer der Geschäftsbeziehung sowie der Stückwert unserer Ware angemessen berücksichtigt werden. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und für die Durchführung von Versuchen. Der Abnehmer ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung unserer Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Besteller, eingeschlossen die Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die aufgrund des Vertrages mit dem Besteller eingegangen wurden.
  2. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Ware (Vorbehaltsware) verpflichtet.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns aus der daraus hervorgehenden Ware Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes unserer verbundenen, vermischten, vermengten bzw. verarbeiteten Ware zu. Die betreffende Ware gilt soweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Vereinbarung.
  4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig, soweit der Besteller unseren verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung nach e) sicherstellt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.
  5. Sämtliche dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er hiermit im Voraus in voller Höhe an uns ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Eigentum nach c) entsprechenden Forderungsanteil. Werden die vorgenannten Forderungen vom Besteller in ein Kontokorrentverhältnis eingebracht, so werden hiermit die Kontokorrentforderungen in voller Höhe an uns abgetreten. Nach Saldierung tritt an ihre Stelle der Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetretenen gilt, den die ursprünglichen Kontokorrentforderungen ausmachten; bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses gilt dies entsprechend für den Schlusssaldo.
  6. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen, wie uns selbst auch ein jederzeitiges Anzeigerecht zusteht.
  7. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen bei Wechsel und Scheckprotesten des weiteren auch dann, wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Bestellers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen, sowie Einsicht in seine Bücher zur Sicherung unserer Rechte zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrage liegt in der Rücknahme nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  8. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
  9. Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen tragen der Besteller.

8. Sonstiges

  1. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist Witten.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Witten, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
  4. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder sonstigen vertraglichen Bedingungen berühren die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
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